Immobilienkauf: Bewusste Entscheidung treffen

Beim Kauf eines Hauses, das bekannte MÀngel aufweist, können keine GewÀhrleistungsrechte geltend gemacht werden. Ein Mann, der ein Haus mit offensichtlichen FeuchtigkeitsschÀden und einer notwendigen Pumpinstallation im Keller kaufte, entdeckte nach dem Kauf weitere erhebliche SchÀden am Dach. Trotz des Ausschlusses der SachmÀngelhaftung im Kaufvertrag forderte er Schadenersatz, da er arglistige TÀuschung vermutete.

Das Landgericht Flensburg (Az.: 7 O 261/22) wies seine Klage ab, da der Mann nicht nachweisen konnte, dass die VerkÀufer von den DachschÀden wussten. Zudem war ihm die Kellerproblematik bekannt.

Die Entscheidung unterstreicht die Wichtigkeit, vor dem Immobilienkauf alle bekannten MĂ€ngel sorgfĂ€ltig zu prĂŒfen und die Risiken abzuwĂ€gen. Das Urteil bekrĂ€ftigt, dass ImmobilienkĂ€ufer, die ĂŒber MĂ€ngel informiert sind und die Immobilie dennoch kaufen, spĂ€ter keine AnsprĂŒche diesbezĂŒglich geltend machen können.

© immonewsfeed

Besuchen Sie uns fĂŒr Aktuelles auch auf unseren Social Media-KanĂ€len.

Kessel Immobilien GmbH
Kontaktformular
* Pflichtfelder
   Ihre Daten werden verschlĂŒsselt ĂŒbertragen, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben..
Gerne fĂŒr Sie da!

Sprechen Sie uns an!
Tel. 02153 / 900 21 45