Wer in Immobilien investiert â ob zur Vermietung oder als Kapitalanlage â kann durch gezielte Abschreibungen steuerlich profitieren. Die sogenannte âAbsetzung fĂŒr Abnutzungâ (AfA) reduziert die steuerliche Belastung und verbessert die Rendite. Doch wie funktioniert die Abschreibung, und worauf sollten EigentĂŒmer achten?
Grundprinzip der AfA
Die Anschaffungskosten einer Immobilie werden steuerlich auf die Nutzungsdauer verteilt. FĂŒr WohngebĂ€ude betrĂ€gt diese 50 Jahre â daraus ergibt sich eine jĂ€hrliche lineare Abschreibung von 2âŻ% auf den GebĂ€udeanteil. Der Wert des GrundstĂŒcks ist davon ausgenommen und muss gesondert ermittelt werden.
Besondere Abschreibungen möglich
Bei denkmalgeschĂŒtzten GebĂ€uden oder besonders energieeffizienten Neubauten sind erhöhte Abschreibungen möglich â teilweise bis zu 9âŻ% in den ersten Jahren. Auch Sanierungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen abgeschrieben werden. Hier lohnt sich eine individuelle Steuerberatung, um das Potenzial voll auszuschöpfen.
Voraussetzungen und Nachweise
Vermietung ist Grundvoraussetzung fĂŒr die steuerliche Geltendmachung. EigentĂŒmer sollten alle Belege und Gutachten sorgfĂ€ltig aufbewahren, um gegenĂŒber dem Finanzamt glaubhaft machen zu können, welche Anteile fĂŒr das GebĂ€ude angesetzt wurden. Auch Umbauten und Modernisierungen nach dem Kauf können abgeschrieben werden â allerdings nicht sofort in voller Höhe.
Fazit
Die Abschreibung ist ein wirkungsvolles Instrument zur Steueroptimierung bei vermieteten Immobilien. Wer gezielt plant und die steuerlichen Rahmenbedingungen nutzt, kann seine jÀhrliche Steuerlast deutlich senken und die Rendite verbessern.
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